Wann geht Sportbetrieb weiter?

Der Berliner Senat hat am 21.April 2020 bezüglich der Einschränkungen wegen der Corona – Infektion einen Beschluss gefasst, wie es ab Montag, dem 27.April 2020 vorläufig weitergehen soll. Der Beschluss schließt auch die Nutzung von Sportstätten ein (siehe unten stehender Textauszug). Der Verein erhält nun verstärkt Anfragen, wie das gehandhabt wird. Dazu steht der 1.VfL FORTUNA Marzahn e.V. im engen Kontakt mit dem Schul- und Sportamt des Bezirkes Marzahn – Hellersdorf. Am Wochenende wird es dazu eine Information auf der Homepage des Vereins geben. Unstrittig ist, dass Mitglieder des Vereins wieder die Sportanlage Allee der Kosmonauten 131 A ab Montag nutzen könnten. Wie, bleibt zu klären. Wir bitten vor allem um Geduld und um Umsicht. Die Pandemie ist noch im vollen Gange, und es gibt keinen Grund, sich anders als bisher zu verhalten. Wenn die Sportanlage Allee der Kosmonauten 131 geöffnet werden sollte, dann mit Einschränkungen. Ein regulärer Trainingsbetrieb findet nicht statt!

Hier die Festlegungen des Berliner Senates:

Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb:

  • Der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Saunen, Dampfbädern, Sonnenstudios, Solarien u. ä. bleibt untersagt.
  • Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zum ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden.(Quelle: Senat von Berlin, 21.04.2020).

Bleibt gesund und passt auf Euch auf!

Doris Nabrowsky

1.Vorsitzende 1.VfL FORTUNA Marzahn e.V.