Sporthalle Allee der Kosmonauten 143 A wieder geöffnet!

Heute um 12:03 Uhr erhielt unsere Geschäftsführerin Johanna Hilgraf vom Schul- und Sportamt die erfreuliche Nachricht, dass unsere Vereinssporthalle Allee der Kosmonauten 143 A wieder geöffnet ist. Genehmigungen liegen bisher  für die Sportarten Badminton, Gymnastik, Leichtathletik und Tischtennis vor. Hier wurden Anträge mit umfassenden Hygienekonzepten eingereicht. Herzlichen Dank an alle die hier geholfen haben und an das Schul- und Sportamt für die schnelle Bearbeitung. Die Nutzung ist aber nur mit Einschränkungen möglich. Hier sind die Auflagen (ungekürzt) :

  1. Mit Nutzung der Sportanlagen wird die Infektionsschutzverordnung vom 23.06.2020 durch den Vorstand des Sportvereins bestätigt.
  2. Der Verein benennt einen Hygienebeauftragten der beim Training immer vor Ort ist und muss diesen namentlich sowie deren telefonische Erreichbarkeit dem Schul- und Sportamt melden. Die Daten sind bis spätestens eine Woche nach Nutzungsbeginn an das Schul- und Sportamt zu übersenden, wenn nicht schon erfolgt.
  3. Die Nutzungszeiten sind gemäß Ihres vorliegenden Nutzungsplanes vom 16.07.2020 festgelegt. Änderungen sind unverzüglich zu melden und von der Vergabestelle genehmigen zu lassen. Schulsport ist vorrangig zu gewähren.
  4. Die Nutzungszeiten werden generell um 10 Minuten verkürzt, um den Wechselvorgang der Nutzergruppen besser kontaktfrei gestalten zu können (10-minütige Wechselpause).
  5. Die Nutzer müssen namentlich sowie zeitgenau und tagesgenau erfasst bzw. protokolliert werden (vorerst nur vereinsintern, für eventuelle Nachfragen des zuständigen Gesundheitsamtes die diese Daten dann ggf. abfragt) Diese Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Nutzung / des Trainings aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen auszuhändigen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsliste zu löschen oder zu vernichten. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen, Symptome einer Atemwegserkrankung) darf die Sportanlage nicht betreten werden.
  6. Die Nutzung ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. Die Nutzung ist ausschließlich für Trainingszwecke („Übungs- und Lehrbetrieb“) gestattet. Der Wettkampfbetrieb in und auf Sportanlagen ist zulässig, soweit er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet, welches vorab von der für Sport zuständigen Senatsverwaltung genehmigt wurde.
  7. Die Nutzung ist ausschließlich für sportliche Aktivitäten gestattet und diese auch nur unter den Ihn bekannten Einschränkungen. 
  8. Verstöße und Besonderheiten sind dem Schul- und Sportamt umgehend schriftlich zu melden.
  9. Der Verein verpflichtet sich, die Übungsleiter vor der Nutzung der Sportanlagen aktenkundig über die Bestimmungen / Vorgaben zu belehren. Die Übungsleiter oder Hygienebeauftragten sind verpflichtet vor Beginn der Sporteinheit auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinzuweisen, insbesondere auch bei Nutzung der Toiletten. Sie haben vor Beginn der Sporteinheit außerdem die geltenden Beschränkungen für die Sportausübung selbst (beschränkte Personenzahl, kein Training von Spielsituationen usw.) gegenüber den Sportlerinnen und Sportlern zu erläutern.
  10. Die Nutzung der Toiletten, Umkleiden und Duschräume ist nur unter der Voraussetzung einer regelmäßigen Lüftung, Reinigung und der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m möglich, sollte dies nicht gegeben sein, müssen diese Räumlichkeiten geschlossen bleiben. Der Hygienebeauftragte ist für die Lüftung und Reinigung sowie der Einhaltung des Mindestabstandes verantwortlich. Sonstige Räumlichkeiten in und auf Sportanlagen bleiben bis auf weiteres für jegliche Nutzung gesperrt. Insbesondere Türklinken, Treppen- und Handläufe sind durch den Sportverein vor und nach Nutzung zu reinigen. Fenstergriffe, Licht- und sonstige Bedienschalter und Tastaturen sollen nur von Übungsleitern / Hygienebeauftragten betätigt werden. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich.
  11. Nach erfolgter Übungseinheit sind gemeinsam genutzte Sportgeräte, Matten etc.  durch die Nutzenden mit eigenen Mitteln zu reinigen / desinfizieren (Seifenlauge). Es wird empfohlen, Trainingsformen ohne gemeinsam genutzte Sportgeräte bevorzugt auszuüben, bzw. vorzugsweise mitgebrachte Sportgeräte /Ausstattungen (Yogamatten, Handtücher zum Unterlegen der Nutzenden.) zu verwenden.
  12. Die maximal mögliche Gesamtzahl der zeitgleich zulässigen Nutzenden orientiert sich an der Größe der Sportanlage. Dabei gilt eine Vorgabe von rd. 20 m² je aktiven Nutzer (Sporttreibender). Je nach Größe der Sportanlage können die Sportorganisationen eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Nutzergruppen zulassen, wenn dabei die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und dieses Hygienekonzeptes in der Praxis gewährleistet wird. Die zulässige Anzahl gleichzeitig der Sportananlage nutzender Gruppen richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Umkleiden.  Dabei wird davon ausgegangen, dass für jede der Gruppen zzgl. für die nachfolgenden Gruppen je eine Umkleideeinheit vorhanden sein muss.
  13. Zuschauer/innen und/oder Begleitpersonen sind in und auf Sportanlage grundsätzlich zugelassen. Der Aufenthalt aller nicht zur eigentlichen Nutzergruppe zählenden Personen in und auf der Sportanlage ist auf die Gesamtzahl der zulässigen Personen anzurechnen und mit einer Vorgabe von rd. 10 m² bei der Berechnung der zulässigen Gesamtpersonenzahl in Ansatz zu bringen. Hiervon ausgenommen ist das Bringen und Abholen von Kindern zu und von ihren jeweiligen Sportangeboten, soweit die Kinder hierzu nicht selbständig in der Lage sind und die Sportanlage nach dem Bringen bzw. Abholen der Kinder unverzüglich verlassen wird.
  14. In allen Räumen einschließlich Fluren, Toiletten, Umkleiden usw. der gedeckten Sportanlagen sowie in den Sportfunktionsgebäuden der ungedeckten Sportanlagen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt nicht während der eigentlichen Sportausübung für die Sportlerinnen und Sportler sowie die Trainerinnen und Trainer. Zuschauerinnen und Zuschauer sowie sonstige Begleitpersonen haben während ihres Aufenthaltes in der gedeckten Sportanlage durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wer mehrfach gegen das Gebot verstößt oder sich trotz Belehrung weigert, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ist von der Sporteinheit durch die Übungsleitenden auszuschließen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind ggf. der Halle zu verweisen.
  15. Für eine maximale Lüftung von Halleninnenraum und Umkleiden ist zu sorgen. Bei einer Ausstattung mit Kippfenstern sind alle Fenster während des Sportbetriebs offen zu halten. Sofern die Möglichkeit einer Stoß- oder Querlüftung besteht, ist diese nach jeder Nutzungseinheit (spätestens nach zwei Stunden) für die Dauer von zehn Minuten vorzunehmen.
  16. Für Krafträume und vergleichbare kleine Indoor-Sporträume gelten vorstehende Regelungen.
  17. Die gesamte Unterhaltsreinigung der Sporthalle erfolgt an allen 7 Tagen der Woche durch den Verein. Jährlich einmalige Grund- und Glasreinigungen werden durch das Bezirksamt übernommen. Sollte Schulsport in der Sporthalle durchgeführt werden müssen, so ist das Bezirksamt hierzu verpflichtet, die Unterhaltsreinigung durchzuführen.   

Abschließend weist das Schul- und Sportamt im Namen der Vergabestelle ausdrücklich darauf hin, dass bei der Nutzung der Sportanlagen, auch bei Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen, ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus besteht.

Vorsorglich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Infektionsschutzverordnung vom 23.06.2020 und den Vorgaben/Auflagen der Vergabestelle zur zeitweisen bzw. kompletten Schließung der Sportanlage führen können.

Der Vorstand des 1. VfL FORTUNA Marzahn e.V. freut sich, dass nun weitere Gruppen in den regelmäßigen Sportbetrieb zurückkehren können. Weitere Gruppen werden in den nächsten Tagen folgen. Viel Spaß und Freude beim Sport treiben!

Doris Nabrowsky

1.Vorsitzende